Zielgruppe:
Kosten:
Für die Verrechnung mit der Krankenkasse gibt es derzeit zwei übliche Modelle:
1. Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Es gibt die Möglichkeit von der Krankenkasse einen Zuschuss pro Psychotherapiestunde von derzeit
zu beantragen, sofern von der PsychotherapeutIn feststellt wurde, dass eine "krankheitswertige Störung" vorliegt.
Die Überweisung des Zuschusses erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote der PsychotherapeutIn bei der zuständigen Krankenversicherung.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie die restlichen Kosten (abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag) bei Ihrer Versicherung einreichen.
2. Kostenübernahme durch die Krankenkasse
ist möglich, wenn ein von der Krankenkasse anerkanntes "krankheitswertiges Störung" vorliegt.
Zuvor müssen sie sich bei der Clearingstelle der Psychotherapeutischen Versorgung Tirols telefonisch unter 0512-31 20 31 anmelden. Nach der Klärung werden sie dort auf eine Warteliste gereiht.
Im nächsten Schritt kann direkt Kontakt mit PsychotherapeutInnen aufgenommen werden.
Dauer: