Zielgruppe:
Kosten:
Die Geltendmachung eines Kostenzuschusses durch die Krankenkasse ist möglich, wenn ein von der Krankenkasse anerkanntes krankheitswertiges Problem vorliegt. Die Höhe hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
z.B. pro psychotherapeutischer Arbeitseinheit (50 Minuten) übernimmt:
Abhängig vom Grad Ihrer psychischen Belastung und Ihres Einkommens gibt es in Tirol außerdem die Möglichkeit, dass die Kosten der Psychotherapie zum Großteil von der Krankenversicherung übernommen werden (Tiroler Modell – Modellplatz). Die finanzielle Abwicklung erfolgt in diesem Fall direkt über die Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung Tirols (Ges. f. P.V.T.).
Tiroler Modellplätze sind bei der ÖGK Tirol begrenzt. Für Patienten der Krankenkassen der BVA, SVA, SVB, BVAEB gibt es keine Kontingentierungen.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie die restlichen Kosten (abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag) bei Ihrer Versicherung einreichen.
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte so bald wie möglich ab. Bis zu 48 Stunden vorher können Sie ihn kostenfrei absagen.
Bei Absage zu einem späteren Zeitpunkt muss ich Ihnen aus organisatorischen Gründen das Honorar verrechnen, da dieser Termin für Sie reserviert ist und ich über den Termin nicht mehr verfügen kann.
Dauer:
+43 (0) 699 122 36 360